Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens 3 Jahren in Titterten wohnen und das Bürgerrecht der Gemeinde Titterten erhalten möchten, können einen Antrag auf Einbürgerung in Titterten bei der Bürgergemeinde beantragen.
Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts sind bei der Sicherheitsdirektion schriftlich einzureichen.
Voraussetzungen sind: Mindestens 12-jähriger Wohnsitz in der Schweiz sowie (kumulierend) 5-jähriger Wohnsitz im Kanton Basellandschaft und in der Gemeinde Titterten, Vertrautheit mit den hiesigen Lebensgewohnheiten und den politischen Rechten und Pflichten, gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie einwandfreier Leumund.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten
Schalterstunden:
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt:
Tel. 061 943 13 13
Mail: gemeinde@titterten.ch
Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch