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Wasseranschluss

Das gültige Wasserreglement der Gemeinde Titterten ist für die Ausführung des Wasseranschlusses massgebend. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für jeden neuen Wasseranschluss ist ein Gesuch einzureichen. Diese Weisung gilt auch für evtl. Bauwasseranschlüsse. Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Situationsplan mit Eintrag des Anschlusses ab Wasserleitung der Gemeinde und die Einführung in das Bauobjekt
  • Angaben über Bauherr, Planer, Parzellennummer, Bauobjekt etc.

Das Gesuch ist in zweifacher Ausführung einzureichen. Die entsprechenden Formulare können bei der Firma Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil (Tel. 061 935 10 20) oder bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 42, 4425 Titterten  bezogen werden.

Auskünfte erteilt der Brunnmeister Kaspar Thommen, der zuständige Gemeinderat oder die Firma Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG.

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Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten

Schalterstunden:
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr

Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch