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Wegzug

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung abmelden. Anschliessend können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen einen Identitätsnachweis. Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte Ihre Bewilligung mit.

Gemäss § 5 Abs. 1 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) müssen Sie die Abmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns abmelden, werden wir Ihre Abmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Abmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können. 

Zuständige Abteilung

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Der Erlebnisweg Titterten wurde am 25. Mai 2013 der Bevölkerung von Titterten übergeben!
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