Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich (alle volljährigen Personen) bei uns auf der Gemeindeverwaltung anmelden. Unsere Öffnungszeiten: Dienstag, 8.00 bis 11.30 Uhr und Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte melden Sie sich zuerst an Ihrem alten Wohnort ab.
Gemäss Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) und gemäss kantonalem Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) sind im Einwohnerregister folgende Daten zu erfassen:
Wir bitten Sie, uns diese Daten mit amtlichen Dokumenten zu belegen (z.B. Heimatschein,
Personenstandsausweis, Familienbüchlein oder Familienschein). Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Kanton Basel-Landschaft
Reisepass oder Identitätskarte
Bewilligung
Familienschein (falls vorhanden)
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus einem anderen Kanton
Reisepass oder Identitätskarte
Bewilligung
Familienschein (falls vorhanden)
1 Passfoto (nur EG/EFTA Staaten)
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Ausland
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration (Drittstaaten)
Arbeitsvertrag (EG/EFTA Staaten)
Reisepass oder Identitätskarte
2 Passfotos (nur EG/EFTA Staaten)
061 943 13 13
gemeinde@titterten.ch
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten
Schalterstunden:
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt:
Tel. 061 943 13 13
Mail: gemeinde@titterten.ch
Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch