Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist weder eine rein parlamentarische noch eine präsidiale Demokratie, sondern hat ein Regierungssystem weitgehend eigener Prägung namens Direktorialsystem entwickelt. Darin sind neben einem nationalen Zweikammerparlament und einem einzigartig konzipierten Bundesrat, welcher sowohl kollektives Staatsoberhaupt als auch die Bundesregierung in sich vereint, vor allem zwei Hauptcharakteristiken enthalten:
Der Föderalismus: Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit einer vergleichsweise stark ausgeprägten Autonomie seiner Gliedstaaten (Kantone), die wiederum ihren Gemeinden einen relativ weitreichenden Spielraum zugestehen und die in alle Phasen der politischen Willensbildung eingebunden sind.
Die direkte Demokratie: Durch die Volksinitiative und das Referendum können die Bürger sowohl auf die Tätigkeit der Gemeindebehörden, der Kantonsparlamente und des Bundesparlaments wie auch über die Parlamente hinweg direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. Zudem gilt der Grundsatz, möglichst alle Teile der Bevölkerung in den politischen Prozess mit einzubeziehen und angemessen zu berücksichtigen, was durch die Konkordanzregierung, das Kollegialitätsprinzip, das Verfahren der Vernehmlassung und das Milizsystem verwirklicht wird.
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