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Wahlen und Abstimmungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Die Stimmrechtsausweise und die erläuternden Unterlagen werden von der Gemeindeverwaltung verschickt. Sollten Sie Ihre Unterlagen verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeindeverwaltung im Voraus verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises auf der Verwaltung persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Ihre Stimme können Sie ab Erhalt der Unterlagen entweder brieflich bis 10 Uhr des Wahltages oder am Abstimmungssonntag zwischen 10 und 11 Uhr persönlich im Wahlbüro im Gemeindehaus abgeben. Für die briefliche Abstimmung beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsauweis.                                        

Abstimmungsresultate

Die Teilresultate der Gemeinde Titterten bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen finden Sie auf der Seite des Kantons.

Wahlresultate

Die Teilresultate der Gemeinde Titterten bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen finden Sie auf der Seite des Kantons.

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Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten

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Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr

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