Sicherheit und Schutz - eine Aufgabe, die die Gemeinde wie so viele andere grösstenteils auch in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden macht. Im Falle der Feuerwehr kleinräumig mit Arboldswil, während der Zivilschutzverbund beide Frenkentäler umfasst.
Die Gemeinden Arboldswil und Titterten führen eine gemeinsame Feuerwehr. Feuerwehrdienstpflichtig sind Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 21. bis zum 48. Lebensjahr. Das Engagement von Einwohnerinnen und Einwohnern gewährleistet eine schlagkräftige, funktonierende Feuerwehr. Mach auch du mit!
Die Gemeinde Titterten gehört zusammen mit den Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Waldenburg und Ziefen dem Zivilschutzverbund und dem regionalen Führungsstab ARGUS an.
ARGUS Zivilschutz - Zivilschutzkommandant
p.a. Gemeindeverwaltung Bubendorf
4416 Bubendorf
061 935 90 90
079 730 76 22
christof.bruegger@bubendorf.swiss
Dann kommt wie immer auch das schöne Gefühl, wieder draussen sein zu können ohne zu frieren. Mit Nachbarn reden, sich draussen treffen, Rasen mähen und und und.
Wir erinnern gerne alle unsere Einwohnerinnen und Einwohner daran, Rücksicht zu nehmen und sich an die wesentlichen Grundelemente des Zusammenlebens (nämlich Rücksicht und Respekt) zu halten. Und nicht zuletzt sollte man auch noch ein Auge auf die gesetzlichen und reglementarischen Grundlagen werfen, die da sagen:
Das Polizeireglement von Titterten regelt die Ruhezeiten in Paragraph 06 wie folgt:
Übergeordnet gilt das kantonale Ruhetagsgesetz, welches als Ruhetage generell die Sonntage und Feiertage festlegt. Demnach sind am Sonntag und an Feiertagen Tätigkeiten und Veranstaltungen, die andere in ihrer Ruhe stören, untersagt.
Bei Lärmbelästigungen und Ruhestörungen können Sie den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung kontaktieren. Denn für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung ist die Gemeinde selbst zuständig. Wir schlagen Ihnen aber vor, zuerst mal mit dem Nachbarn, den Sportbegeisterten oder den festlich gestimmten Personen das Gespräch direkt zu suchen. Meistens ergibt sich bereits daraus eine Lösung. Und schliesslich: Wir wollen ja miteinander reden können.
Die gemeindepolizeilichen Aufgaben regelt die Gemeinde Titterten basierend auf den kantonalen Gesetzgebungen. Die Richtlinien sind im Reglement fest gehalten.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten
Schalterstunden:
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt:
Tel. 061 943 13 13
Mail: gemeinde@titterten.ch
Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch